Küchen Harms

70 Jahre Küchen Harms.

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Teilnahme­bedingungen für das Küchen Harms Schortens Jubiläums-Gewinnspiel

1. Veranstalter

Harms Wohnenter GmbH,
Bahnhofstr. 23
26419 Schortens
Geschäftsführer: Jan Janssen
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt)

2. Teilnahme­berechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige.

3. Teilnahme

Mit dem wirksamen – zwischen dem 01.01.2026 um 00:00 Uhr und 31.12.2026 um 24:00 Uhr erfolgten – Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Harms Wohncenter GmbH Schortens als Verkäufer und dem Teilnehmer als Käufer über eine individuell konfigurierte Küche (keine Ausstellungsküchen) mit einem Vertragsgesamtpreis von mindestens 5.000,00 EUR – nach Abzug von Rabatten und/oder Skonti –nimmt der jeweilige Käufer automatisch am Gewinnspiel teil. Es ist keine separate Registrierung notwendig. Nach erstmaligem Vertragsschluss vereinbarte Änderungen an dem Kaufvertrag führen nicht zu einer neuerlichen oder zusätzlichen Teilnahme am Gewinnspiel, sie werden so behandelt, als wäre die Vertragsänderung nicht erfolgt.

4. Teilnahme­zeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 01.01.2026 um 00:00 Uhr und endet am 31.12.2026 um 24:00 Uhr. Kaufverträge, die außerhalb dieses Zeitraums geschlossen werden, begründen keine Teilnahme am Gewinnspiel.

5. Gewinn

Der ausgeloste Teilnehmer/Kunde erhält die von ihm bestellte Küche gemäß dem geschlossenen Kaufvertrag ohne Zahlung einer Gegenleistung. Ist der Kaufpreis oder ein Teil des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Auslieferung der Küche bereits bezahlt, erhält der Kunde den tatsächlich geleisteten Kaufpreis bzw. tatsächlich geleisteten Kaufpreisteil erstattet. Nach erstmaligem Vertragsschluss vereinbarte Änderungen an dem Kaufvertrag – egal ob vor oder nach Auslosung eines Gewinns erfolgt – führen nicht zu einer Änderung des Gewinns. Der Teilnehmer hat lediglich Anspruch auf eine Küche nach Maßgabe des ursprünglichen Vertragsumfangs bzw. -inhalts. Eine Barauszahlung eines Gewinns erfolgt nicht.

6. Gewinnermittlung/Auslosung

Im Rahmen des Gewinnspiels finden drei Auslosungen statt. Alle Teilnehmer, die innerhalb der Zeit vom 01.01.2026 bis einschließlich 30.04.2026 einen Kaufvertrag gem. Ziff. 3 abgeschlossen haben, nehmen an der ersten Auslosung teil. Alle Teilnehmer, die innerhalb der Zeit vom

01.05.2026 bis einschließlich 31.08.2026 einen Kaufvertrag gem. Ziff. 3 abgeschlossen haben, nehmen an der zweiten Auslosung teil. Alle Teilnehmer, die innerhalb der Zeit vom 01.09.2026 bis einschließlich 31.12.2026 einen Kaufvertrag gem. Ziff. 3 abgeschlossen haben, nehmen an der dritten Auslosung teil.

7. Benachrichtigung

Der Gewinner wird zeitnah nach der jeweiligen Ziehung schriftlich (z.B. per E-Mail oder Post) benachrichtigt. Der Gewinnanspruch verfällt nach Ablauf von drei Jahren, beginnend mit dem 01.01.2027, also mit Ablauf des 31.12.2029.

8. Datenschutz­hinweise

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Adresse, ggf. Bankverbindung für die Erstattung) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels auf Grundlage der Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine über die Zwecke dieses Gewinnspiels hinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn der Teilnehmer dazu gesondert eingewilligt hat. Weitere Details zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung unter [www.kuechen-harms.de/datenschutz].

9. Sonstige Bestimmungen

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnerermittlung und die Gewinnzuteilung ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. technische Probleme, rechtliche Notwendigkeit) jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beenden oder den Ablauf zu modifizieren.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.